Landschaft, Artenschutz und Klima
Der Osten Herberns wird durch eine wertvolle und artenreiche Naturlandschaft gesäumt.
In der Planung wurde weder der Bestand vollständig erfasst, noch die Auswirkungen gänzlich untersucht. Die Darstellung wurde von zwei Anwohner*innen vertieft.
Im Landschaftsschutz treffen sich kulturelle Belange des Menschen und Umweltschutz. Attraktive Kulturlandschaftsräume in jahrhundertelang tradierter Prägung sind oft auch für die kulturfolgende Natur wertvolle Biotope.
Landschaftsraum
Die Landschaft hat einen großen Identifikations- und Erholungswert. Sehen Sie sich das Youtube-Video an:
Quelle Youtube-Video der Herberner Künstler und Schriftsteller Sylvia Witt und Oliver Uschmann
Der Bericht einer naturverbundenen Anwohnerin beschreibt die Qualität der
Landschaft, sowie die Beobachtung von Turmfalken und Fledermäusen: Link
Überplanung des Schwatten Pättkens
Seit über 200 Jahren verläuft das Schwatte Pättchen genau zwischen den Äckern auf den Bildstock bei Hönekop zu.
Jetzt
soll es aufgegeben werden, damit sich einige (oder nur einer ?)
Betriebe rückwärtig über das bisherige Pättchen auf das jetzige
Gärtnereigelände erweitern können.
Die Historie wird ignoriert - als Argument nennt die Gemeinde lediglich: der Heimatverein habe zugestimmt.
Ortsbild/ Silouette
Der Blick von der
östlichen Anhöhe aus zwischen Wellmann und Wesselmann zeigt deutlich die
Prägung der Horizontlinie durch den Wald von Westerwinkel. Darüber ragt
lediglich St. Benedikt und vereinzelte besondere Bäume.
Insbesondere ordnet sich auch das gesamte bestehende Dorf dieser Höhe unter.
Die neue Planung nimmt keine Rücksicht darauf, sondern gestattet die Errichtung von 10 - 12 m hohen Gebäuden sogar noch etwas Hangaufwärts.
Die neue Planung nimmt keine Rücksicht darauf, sondern gestattet die Errichtung von 10 - 12 m hohen Gebäuden sogar noch etwas Hangaufwärts.
Damit wird die bisher klare "Skyline" durch neue Industrie/ Gewerbebauten verdeckt.
Das wäre durch eine sensiblere Höhenfestsetzung und eine Begrünung vermeidbar.

Quelle: Anwohnerfoto (ohne Copyright)
Prägnante und vitale Schwarzpappel
Weiterhin wurde der Einfluss des Plans auf eine direkt angrenzende
ortsbildprägende Baumgruppe missachtet - und lediglich darauf verwiesen, dass
diese außerhalb des Plangebiets läge. Dazu wurden die Bäume sogar extra
eingemessen, aber nicht in die Plangrundlage eingetragen. Unbeachtet bleibt,
dass die Wurzeln in das Baufeld der geplanten Feuerwehr reichen, so dass die
Planung dessen Bestand erheblich gefährdet.
Die Pappel ist ins Plangebiet zu integrieren.
Auch sonst sind die Plangrenzen nicht städtebaulich begründet, sondern lediglich aus Investorensicht gewählt.
Prägnate und vitale Schwarzpappel von Süd, Quelle: Anwohnerfotos
(ohne Copyright)
Prägnate und vitale Schwarzpappel von Westen, Quelle: Anwohnerfotos
(ohne Copyright)
Quelle: Darstellung auf Grundlage Geobasisdaten NRW, Bezirksregierung Köln (lizenzfrei)
Artenschutz: Turmfalken in der Schwarzpappel
Rotmilane über der Fläche gesichtet!
28.04.2021: Bei einem Termin zum
Austausch über die Mängel des Artenschutzgutachtens mit dem Nabu vor Ort
haben wir zwei Rotmilane gesehen, die ausdauernd über dem Plangebiet
kreisten. Die Fachfrau erklärte, das die frisch geschnittenen Wiesen und
Äcker ein interessantes Nahrungshabitat seien. Deswegen ist in nächster
Zeit mit häufigem Vorkommen dort zu rechnen. Die spontanen
Schnappschüsse zeigen zu wenig. Fotos wären sehr hilfreich.
Der Rotmilan (auch Königsweihe) ist ein Greifvogel, der etwas größer ist als ein Bussard.
Auffällig ist die rötliche Färbung.
Artenschutz (Fledermäuse)
Inhaltlich wurden auch vielfältige Gehölzstrukturen an der ehem. Gärtnerei missachtet und sogar verneint.
Quelle: Darstellung auf Grundlage Geobasisdaten NRW, Bezirksregierung Köln (lizenzfrei)
Klimaschutz
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu seinen Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Unter dem Begriff wird lediglich die Wirkung auf das örtliche Mikroklima verstanden,
Auswirkungen auf den Klimawandel bzw, die globale Erwärmung werden nicht sachgerecht dargestellt.
Auswirkungen auf den Klimawandel bzw, die globale Erwärmung werden nicht sachgerecht dargestellt.
Entscheidend ist die bislang fehlende Konsistenz der Prüfung, die im baurechtlichen Verfahren nicht kompensiert werden kann.
"Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets
zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine
radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden
Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende
Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und
verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die
Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die
Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle
Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die
Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht
verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art.
20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen
Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem
Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur
um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten."