Landschaft, Artenschutz und Klima

Der Osten Herberns wird durch eine wertvolle und artenreiche Naturlandschaft gesäumt.

In der Planung wurde weder der Bestand vollständig erfasst, noch die Auswirkungen gänzlich untersucht. Die Darstellung wurde von zwei Anwohner*innen vertieft.

Im Landschaftsschutz treffen sich kulturelle Belange des Menschen und Umweltschutz. Attraktive Kulturlandschaftsräume in jahrhundertelang tradierter Prägung sind oft auch für die kulturfolgende Natur wertvolle Biotope.

Landschaftsraum

Die Landschaft hat einen großen Identifikations- und Erholungswert. Sehen Sie sich das Youtube-Video an:
Quelle Youtube-Video der Herberner Künstler und Schriftsteller Sylvia Witt und Oliver Uschmann

Der Bericht einer naturverbundenen Anwohnerin beschreibt die Qualität der Landschaft, sowie die Beobachtung von Turmfalken und Fledermäusen: Link

Überplanung des Schwatten Pättkens

Seit über 200 Jahren verläuft das Schwatte Pättchen genau zwischen den Äckern auf den Bildstock bei Hönekop zu.
Jetzt soll es aufgegeben werden, damit sich einige (oder nur einer ?) Betriebe rückwärtig über das bisherige Pättchen auf das jetzige Gärtnereigelände erweitern können.
Die Historie wird ignoriert - als Argument nennt die Gemeinde lediglich: der Heimatverein habe zugestimmt.

Ortsbild/ Silouette

Der Blick von der östlichen Anhöhe aus zwischen Wellmann und Wesselmann zeigt deutlich die Prägung der Horizontlinie durch den Wald von Westerwinkel. Darüber ragt lediglich St. Benedikt und vereinzelte besondere Bäume.
Insbesondere ordnet sich auch das gesamte bestehende Dorf dieser Höhe unter.
Die neue Planung  nimmt keine Rücksicht darauf, sondern gestattet die Errichtung von 10 - 12 m hohen Gebäuden sogar noch etwas Hangaufwärts.
Damit wird die bisher klare "Skyline" durch neue Industrie/ Gewerbebauten verdeckt.
Das wäre durch eine sensiblere Höhenfestsetzung und eine Begrünung vermeidbar.

Ortsrand Herbern von Osten - Die Bebauung ordnet sich der Silhouette unter - St. Benedikt dominiert
Quelle: Anwohnerfoto (ohne Copyright)

Prägnante und vitale Schwarzpappel

Weiterhin wurde der Einfluss des Plans auf eine direkt angrenzende ortsbildprägende Baumgruppe missachtet - und lediglich darauf verwiesen, dass diese außerhalb des Plangebiets läge. Dazu wurden die Bäume sogar extra eingemessen, aber nicht in die Plangrundlage eingetragen. Unbeachtet bleibt, dass die Wurzeln in das Baufeld der geplanten Feuerwehr reichen, so dass die Planung dessen Bestand erheblich gefährdet.
Die Pappel ist ins Plangebiet zu integrieren.
Auch sonst sind die Plangrenzen nicht städtebaulich begründet, sondern lediglich aus Investorensicht gewählt.
Prägnate und vitale Schwarzpappel von Süd, Quelle: Anwohnerfotos (ohne Copyright)


Prägnate und vitale Schwarzpappel von Westen, Quelle: Anwohnerfotos (ohne Copyright)

Quelle: Darstellung auf Grundlage Geobasisdaten NRW, Bezirksregierung Köln (lizenzfrei)

Artenschutz: Turmfalken in der Schwarzpappel

Der Bericht einer interessierten Anwohnerin beschreibt die Qualität der Landschaft, sowie die Beobachtung von Turmfalken und Fledermäusen: Link
Quelle: Anwohnerfoto


Rotmilane über der Fläche gesichtet!

28.04.2021: Bei einem Termin zum Austausch über die Mängel des Artenschutzgutachtens mit dem Nabu vor Ort haben wir zwei Rotmilane gesehen, die ausdauernd über dem Plangebiet kreisten. Die Fachfrau erklärte, das die frisch geschnittenen Wiesen und Äcker ein interessantes Nahrungshabitat seien. Deswegen ist in nächster Zeit mit häufigem Vorkommen dort zu rechnen. Die spontanen Schnappschüsse zeigen zu wenig. Fotos wären sehr hilfreich.

Der Rotmilan (auch Königsweihe) ist ein Greifvogel, der etwas größer ist als ein Bussard.
Auffällig ist die rötliche Färbung.

Artenschutz (Fledermäuse)

Die Umweltbelange wurden nicht vollständig ermittelt und bewertet. Z.B. weist die Karte der Fledermausuntersuchung auf ein Untersuchungsgebiet hin, dass nicht das ganze Plangebiet abdeckt.
Inhaltlich wurden auch vielfältige Gehölzstrukturen an der ehem. Gärtnerei missachtet und sogar verneint.

Quelle: Darstellung auf Grundlage Geobasisdaten NRW, Bezirksregierung Köln (lizenzfrei)

Klimaschutz

Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu seinen Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Unter dem Begriff wird lediglich die Wirkung auf das örtliche Mikroklima verstanden,
Auswirkungen auf den Klimawandel bzw, die globale Erwärmung werden nicht sachgerecht dargestellt.

Entscheidend ist die bislang fehlende Konsistenz der Prüfung, die im baurechtlichen Verfahren nicht kompensiert werden kann.

"Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten."