Falsche Vorwürfe gegen die Bürgerinitiative

In einem Leserbrief in den Ruhrnachrichten Ende Oktober hat Marcus Lübbering der BI mehrere Vorwürfe zum Umgang mit der geplanten Feuerwache im BP H 33 gemacht:

  • Wir hätten uns zu Aufgabe gemacht, den Ersatzbau (der Feuerwache) zu torpedieren,
  • würden für permanente Verzögerung und Kostensteigerung sorgen (Verschwendung zulasten anderer öffentlicher Aufgaben)
  • Die Beteiligten (der BI) trügen Verantwortung für das Gemeininteresse an der Erneuerung der Feuerwache
  • Wer Mitglied einer Solidargemeinschaft sein „möchte“, soll sein Handeln danach ausrichten, Schaden von anderen Mitgliedern abzuwenden.

(Lesen Sie hier den kompletten Leserbrief im Original)

 

Diese Vorwürfe sind völlig abwegig.

Gleichwohl haben wir schon in den letzten Jahren bemerkt, dass sie im Dorf zirkulieren.

Dadurch wurden auch Gewerbetreibende von der offenen Unterstützung abgehalten, z.B. weil andere „Kunden“ den Aushang von Plakaten oder Unterschriftenlisten kritisiert haben. Als „Neutralität“ wurde gefordert, keine Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Aber es ist schön, dass endlich jemand diese Behauptungen öffentlich macht.

So können wir die Darstellung richtig stellen:

Der Irrtum wird deutlich, wenn man sich klar macht, was eine Bürgerinitiative eigentlich ist: Wir verbreiten Informationen und fordern die Bevölkerung "initiativ" zur Meinungsbildung und Beteiligung auf. Als Gruppe vertreten wir eine Meinung. Eine BI macht also auf ein Thema aufmerksam und bündelt die Meinung einiger/vieler Bürger. Eine Wirkung entsteht nur dadurch, dass die angesprochenen Probleme politisch ernst genommen werden.

Eine BI entscheidet nichts, sie verzögert nichts.
Sie hat keine anderen Rechte als jeder Bürger einzeln.
Sie kann nur auf Probleme hinweisen.

Alle Entscheidungen liegen unverändert beim Rat.

Eine Bürgerinitiative kann also gar kein Verfahren verzögern – weil sie gar keine förmliche Funktion hat. Die BI – also eine Informationsquelle – für den Ablauf verantwortlich zu machen, bedeutet, den Kritiker mit dem Entscheidungsträger zu verwechseln.

 

Eine Verzögerung entsteht nur, wenn die Verantwortlichen vorher etwas falsch gemacht haben und ihr Verhalten auf die öffentliche Diskussion hin korrigieren.

Hier hat die Gemeindeverwaltung mehrfach schlechte Planentwürfe vorgelegt, über Jahre nicht sachgerecht auf die nachdrücklichen Hinweise auf rechtliche Mängel (seit Mitte 2020) reagiert, und dadurch das Verfahren in die Länge gezogen.

Ist also eine Person, die auf diese Fehler hinweist, dafür verantwortlich?

Oder vielmehr diejenigen, die die Entwürfe erstellen, oder die die über die Abläufe entscheiden?

Selbst eine Klage hat keine verzögernde Wirkung, wenn der Bebauungsplan rechtlich in Ordnung ist. Darüber entscheiden die Richter beim Oberverwaltungsgericht, keine BI.

Hier weiß die Gemeinde, dass ihr Plan und dessen Verfahren lauter Schwächen hat und vor Gericht kippen würde.

Ist dann eine Klage für eine Verzögerung verantwortlich?

Oder nicht vielmehr eine Planung der Gemeinde, die (völlig unnötig) viele rechtliche Angriffspunkte offen lässt?


Der Versuch im Leserbrief, die BI aus der „Solidargemeinschaft“ auszugrenzen, ist einfach unanständig. Sollen eventuelle Unterstützer abgeschreckt werden?

Die Mitglieder einer BI engagieren sich dort ja gerade ehrenamtlich für die Gesellschaft: um ihren Mitbürgern die eigene Meinungsbildung zu einem Thema zu erleichtern. Inhaltlich will die BI eine für Umwelt, Gesellschaft und Kultur besser verträgliche Planung. Das primäre Ziel ist das Allgemeinwohl!

Will Herr Lübbering etwa Menschen mit einer anderen Meinung ausgrenzen? Laut Wahlkampfwerbung ist er doch „offen für alle Seiten“. Ehrlich?


In der Sache ist die Haltung der BI ständig auf der Homepage für jedermann transparent kommuniziert: Unsere Kritik richtet sich auf Planungsmängel bei der industriell-gewerblichen Nutzung, nicht gegen die Feuerwache.

Zur Beschleunigung der Feuerwache gab es 2021 sogar Bürgeranträge zur Aufteilung in zwei Verfahren. Der Rat ist jedoch dem absurden Vorschlag der Verwaltung gefolgt, darüber erst am Ende des Verfahrens zu entscheiden.


Warum bezeichnet sich Herr Lübbering eigentlich als „Außenstehenden“?

Herr Lübbering als „sachkundiger Bürger“ für die FWA im Nachhaltigkeitsausschuss sollte die Zusammenhänge kennen. Seine Fraktion hat den Bebauungsplan H 33 selbst bemängelt und ihm im Rat nicht zugestimmt ...

Er kann wissen, dass auch jetzt – über vier Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplans – immer noch kein Bauantrag eingereicht wurde.

Das lange Bebauungsplanverfahren war also überhaupt nicht für die Verzögerungen maßgeblich!

Da liegt es doch in der ureigensten Zuständigkeit unserer Ratsparteien, sich von der Verwaltung über die Abläufe berichten zu lassen. Und die Bevölkerung zu informieren.


Wer braucht einen Sündenbock?


Hier ist unser Leserbrief als Antwort.