Wie funktioniert die Aufstellung eines "Plans"?

Städtebau als aktive Ortsgestaltung auf Dauer hat eine hohe Tragweite für unsere Lebensqualität. Sie wirkt über viele Jahrzehnte und sollte deshalb gut durchdacht erfolgen. Eine wichtige Aufgabe der Gemeinde dabei ist es, die vielfältigen Belange zu ermitteln und sachgerecht abzuwägen. Das Baugesetzbuch nennt in § 1 Abs. 6 eine große Palette möglicher städtebaulicher Belange. Finanzielle Interessen der Gemeinde selbst (als Eigentümer) dürfen dabei keine entscheidende Rolle spielen.

Was ist Bauleitplanunung?

Durch sogenannte Bauleitplanung wird dafür allgemein verbindliches Baurecht geschaffen.
Es gibt zwei kommunale Planungsebenen:

  • Der Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet stellt die grobe Planung dar. Weil der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ascheberg bereits 1979 aufgestellt wurde, ist er total veraltet und muss jedes Mal geändert werden, wenn die Gemeinde etwas plant. Damit funktioniert er gar nicht mehr als Steuerungsinstrument, aber das ist eine andere Geschichte.
  • Ein Bebauungsplan stellt jeweils für ein einzelnes Baugebiet die genauen Vorgaben dar. Er ist allgemein verbindlich und regelt, was wie wo gebaut werden darf.
Details dazu sind z.B. bei Wikipedia nachzulesen: Link.

Förmliches Planverfahren

Für die Aufstellung dieser Pläne gibt es ein klar geregeltes Verfahren im Baugesetzbuch (BauGB).

Das wichtigste dabei ist, dass

  1. die Gemeinde alle relevanten Probleme untersuchen muss,
  2. die Bürger anhand aller Unterlagen Gelegenheit zur Stellungnahme haben müssen, und
  3. in der Abwägung zu allen relevanten Sachverhalten, und insbesondere auch zu jedem Einwand eines Bürgers eine Einschätzung abgegeben werden muss.
  4. Am Ende entscheidet der Gemeinderat, wie mit den Anregungen umgegangen werden soll
  5. Der FNP wird am Ende der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt.